Anfechtung von Prüfungsbescheiden

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die Anfechtung von Prüfungsbescheiden im Rahmen der juristischen Staatsexamina. Angesichts des Beurteilungsspielraums, der den Prüfern hier von den Verwaltungsgerichten zugestanden wird, sind hier Erfahrung und Detailkenntnisse besonders wichtig.

Erfahrung aus über 500 Verfahren

Unsere Anwälte haben die Erfahrung aus über 500 Prüfungsanfechtungsverfahren.

Anfechtung von Prüfungsbescheiden

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die Anfechtung von Prüfungsbescheiden im Rahmen der juristischen Staatsexamina. Angesichts des Beurteilungsspielraums, der den Prüfern hier von den Verwaltungsgerichten zugestanden wird, sind hier Erfahrung und Detailkenntnisse besonders wichtig.

Erfahrung aus über 500 Verfahren

Unsere Anwälte haben die Erfahrung aus über 500 Prüfungsanfechtungsverfahren.
 

Lassen Sie Ihren Bescheid unverbindlich von uns prüfen

Um Ihre Anfrage vorab analysieren zu können benötigen wir lediglich das Datum Ihres Prüfungsbescheids sowie Informationen zur Art Ihrer Prüfung. Wir prüfen Ihre Unterlagen gerne unverbindlich und melden uns anschließend bei Ihnen.
 

Fordern Sie unverbindlich Informationen an

Gerne informieren wir Sie bei Bedarf völlig unverbindlich zunächst auf der Grundlage Ihres Prüfungsbescheids, ob überhaupt und inwieweit in Ihrem persönlichen Fall ein Anfordern von Klausuren, die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens bzw. eine verwaltungsgerichtliche Klage erfolgversprechend sind.